Bildungsscheck
Bildungsscheck

Bildungsscheck

Um einen Bildungsscheck zu bekommen, musst du einen Termin bei einer sogenannten Weiterbildungsberatungsstelle vereinbaren. Wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst, wird dir dort ein Bildungsscheck ausgestellt.

Voraussetzungen

Auf der Website Online check für Bildungsscheck kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Dies gilt nur für Studenten aus Nordrhein-Westfalen. Studenten aus anderen Bundesländern können dies dennoch bei der Weiterbildungsberatungsstelle anfragen. Wenn du bereits ein Stipendium oder irgendeine andere Zuwendung erhältst, hast du keinen Anspruch auf einen Bildungsscheck.

Was muss ich mit meinem Bildungsscheck machen?
Du musst deinen Bildungsscheck vor dem 1. September in der Finanzabteilung in Heerlen (Zimmer E.0.203) abgeben. 

Was muss ich sonst noch unternehmen, um meine Einschreibung zu erledigen?
Du erteilst eine (digitale) Einzugsbevollmächtigung oder überweist die gesamte Studiengebühr vor dem 1. September und unterzeichnest ferner eine Garantieerklärung in der Finanzabteilung in Heerlen (Zimmer E.0.203). Für die Entrichtung sämtlicher Studiengebühren bist du jederzeit selbst verantwortlich. 

Für welche Studienkosten kann ich den Bildungsscheck einlösen?
Der Bildungsscheck gilt nur für die Studiengebühren, also nicht für Fahrtkosten, Miet- bzw. Übernachtungskosten, Arzt- bzw. Pflegekosten oder Kosten für Lernmittel (z. B. Bücher oder Laptop).

Welchen Betrag kann ich einlösen?
Einlösbar sind maximal 50 % der Kosten bei einem Höchstbetrag von 2.000,00 €.

Wann bekomme ich den Betrag des eingelösten Bildungsschecks zurück?
Sobald die Einlösung des Bildungsschecks bestätigt wurde, wird der entsprechende Betrag überwiesen oder mit den restlichen Zahlungsraten verrechnet.