Studieren mit Behinderung
Studieren mit Behinderung
Hast du Dyslexie, ein Handicap oder eine chronische Erkrankung und benötigst besondere Unterstützung beim Studieren? Das nennen wir „besondere Anforderungen“. An der Zuyd Hogeschool gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Wir erklären dir, wie du diese in Anspruch nehmen kannst.
Anmelden über Studielink
Bei deiner Einschreibung über Studielink kannst du angeben, dass du Informationen zum Studium mit Behinderung in den Niederlanden erhalten möchtest. Du erhältst dann ein Dokument mit Informationen und den Kontaktdaten unserer Studentendekane. In einem Gespräch ermittelt ihr gemeinsam deinen Unterstützungsbedarf.
Aufnahmegespräch
In diesem Gespräch mit deinem Studentendekan geht es um deine Situation und die Unterstützung, die du benötigst. Anschließend wird ein „Antrag auf Hilfsmittel“ an die Prüfkommission bzw. den Teamleiter/die Teamleiterin deines Studiengangs gestellt. Diese beurteilen deinen Antrag und geben dir Bescheid, welche Hilfsmittel verfügbar sind.
Auch wenn du keine besondere Unterstützung benötigst, kann es sinnvoll sein, uns darüber zu informieren, dass du eine Einschränkung hast, damit du vom Studentendekan alle Infos zu möglichen Regelungen für das Studium mit behinderung erhältst. Auch für mögliche finanzielle Unterstützung kann dies wichtig sein. Sollte sich deine Situation verändern, dann kannst du jederzeit ein neues Gespräch vereinbaren, um deinen Antrag anzupassen.
Mögliche Hilfsmitte
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Mehr Zeit
Eine andere Form oder einen anderen Raum für Klausuren
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Zusätzliche Unterstützung
Zusätzliche Unterstützung durch deinen Studienbegleiter
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IT-Hilfsmittel
Wie zum Beispiel einen Laptop oder Vorleseprogramme
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Körperliche Unterstützung
Zum Beispiel einen reservierten Parkplatz, einen Aufzugschlüssel oder einen angepassten Stuhl
Fragen stellen oder Termin vereinbaren?
Willst du gern mehr zu unseren Hilfsangeboten wissen oder einen Termin vereinbaren, um deine persönliche Situation zu besprechen?
- Wenn du bereits an der Zuyd studierst, dann kannst du über „Osiris Zaak“ selbst einen Termin vereinbaren.
- Solltest du noch nicht bei uns studieren, dann schreib' uns eine E-Mail an studentservices@zuyd.nl, und ein Studentendekan wird sich bei dir melden.
Wir sind für dich da.
Weitere Informationen und Tipps
Das Kompetenzzentrum ECIO (Expertisecentrum Inclusief Onderwijs) hilft Bildungseinrichtungen dabei, den Unterricht zugänglich und inklusiv zu gestalten, damit alle dieselben Chancen haben, auch Studierende mit besonderen Anforderungen. Auf ihrer Website www.ecio.nl findest du (auf Niederländisch und Englisch) viele Infos und Tipps für den Studienalltag.
Die Website www.hogeronderwijstoegankelijk.nl bietet (auf Niederländisch und Englisch) umfangreiche Informationen zum Studium mit besonderer Unterstützung. Hier erfährst du, welche Hilfsmittel, Anpassungen und Regelungen du in Anspruch nehmen kannst. Außerdem findest du hier Erfahrungsberichte anderer Studierender.
Häufige Fragen zum Studium mit Handicap
Welche Voraussetzungen gelten für die besondere Unterstützung?
Du gibst bei der Einschreibung über Studielink an, dass du ein Handicap hast. Anschließend bekommst du entsprechende Informationen und die Kontaktdaten unserer Studentendekane. Du kannst dich auch im Verlaufe deines Studiums noch an einen Studentendekan wenden, wenn du Unterstützung benötigst. Es ist sinnvoll, dies so früh wie möglich zu tun, damit du rechtzeitig die notwendige Unterstützung bekommst.
Kann ich Unterstützung beantragen, wenn sich meine Situation später verändert?
Ja, das ist möglich. Wenn sich beispielsweise deine gesundheitliche Situation oder sich neue Anforderungen im Rahmen des Studiums für Behinderte ergeben, kannst du erneut mit deinem Studentendekan sprechen. Gemeinsam ermittelt ihr, welche Anpassungen nötig sind und ob du einen neuen Antrag stellen musst.
Kann ich finanzielle Unterstützung für ein Studium mit Handicap bekommen
Deutsche Studierende, die in den Niederlanden studieren, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie ein Handicap haben (zum Beispiel eine körperliche oder psychische Einschränkung, eine chronische Krankheit oder Dyslexie). Zu den Möglichkeiten zählen:
BAföG (Deutschland)
Deutsche Studierende, die in den Niederlanden studieren, können unter Umständen Auslands-BAföG erhalten. Studierende mit Handicap können gegebenenfalls entlastet werden, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung länger als vorgesehen für ihr Studium brauchen. Eine Voraussetzung ist meist, dass der Studiengang in den Niederlanden anerkannt ist und dass du keine vollständige niederländische Studienfinanzierung erhältst.
DUO (Niederlande)
Deutsche Studierende, die für niederländische Studienfinanzierung berechtigt sind (weil sie zum Beispiel in den Niederlanden arbeiten oder schon länger hier wohnen), haben unter Umständen auch Recht auf:
Übernahme der Studiengebühren bei langfristigen Erkrankungen (zum Beispiel zusätzliche Förderungen oder Erlass der Rückzahlung bei Überschreiten der Regelstudienzeit)
Dazu muss eine medizinische Bescheinigung vorgelegt werden können.
Förderungen und Fonds
An der Zuyd Hogeschool gibt es eigene Regelungen und Fonds für Studierende mit Handicap.
Auch über externe Stiftungen ist gegebenenfalls eine finanzielle Förderung möglich.
Mehrkosten
Studierende, denen zusätzliche Kosten aufgrund ihrer Einschränkung entstehen (zum Beispiel für besonderen Transport oder Hilfsmittel), können unter Umständen ergänzende finanzielle Unterstützung beantragen, sowohl als niederländische als auch als deutsche Leistung.
Mehr Infos dazu bekommst du von einem Studentendekan.
Was ist, wenn ich aufgrund meines Handicaps länger als vorgesehen für mein Studium brauche?
Falls du die Regelstudienzeit überschreitest, weil du besondere Herausforderungen durch deine Behinderung hast, dann melde dich möglichst schnell beim Studentendekan. Gemeinsam prüft ihr deine Situation und mögliche Unterstützung. Der Studentendekan ist auch für dich da, wenn du einen Antrag auf „Ausnahme von der leistungsabhängigen Ausbildungsförderung“ (voorziening prestatiebeurs) nach DUO stellen willst. Dabei handelt es sich um eine spezielle Regelung für Studierende, die ihre Regelstudienzeit überschreiten oder ihr Studium abbrechen müssen.